Verordnung über die Besteuerung und die arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte aus den neu besetzten Ostgebieten (StVAOst)
| Datum: | 20.01.1942 |
|---|---|
| Referenz: | RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 41 |
Arbeitskräfte aus den neu besetzten Ostgebieten, die innerhalb des Deutschen Reiches eingesetzt werden, werden ausschließlich nach dieser Norm besteuert. § 7 der Verordnung hält fest, dass diese Arbeitskräfte "in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art" stehen. Die Verordnung ermächtigt den Finanzminister in § 6 Ziffer 4, die Besteuerung jener Personen, die der Sozialausgleichsabgabe (vgl. RGBl I 1940, S. 1077) unterliegen, das sind Polen, Zigeuner und Juden, abweichend von den Reichssteuergesetzen zu regeln und die Sozialausgleichsabgabe zu erhöhen.


