Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Besteuerung und die arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte aus den neu besetzten Ostgebieten (StVAOst)


Datum:20.01.1942
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 41
Gesetz im Original

Arbeitskräfte aus den neu besetzten Ostgebieten, die innerhalb des Deutschen Reiches eingesetzt werden, werden ausschließlich nach dieser Norm besteuert. § 7 der Verordnung hält fest, dass diese Arbeitskräfte "in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art" stehen. Die Verordnung ermächtigt den Finanzminister in § 6 Ziffer 4, die Besteuerung jener Personen, die der Sozialausgleichsabgabe (vgl. RGBl I 1940, S. 1077) unterliegen, das sind Polen, Zigeuner und Juden, abweichend von den Reichssteuergesetzen zu regeln und die Sozialausgleichsabgabe zu erhöhen.

Verweis auf diese Norm in: