Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Reichs-Rechtsanwaltsordnung


Datum:21.02.1936
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1936, S. 107ff
Gesetz im Original

Die Rechtsanwaltsordnung enthält die Bestimmungen über die Zulassung von Rechtsanwälten im Deutschen Reich. In § 19 wird festgelegt, dass jeder Rechtsanwalt vor seiner endgültigen Zulassung vor dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer einen Treueeid auf Adolf Hitler ablegen muss.

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