Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Anordnung über die Beschäftigung von Zigeunern


Datum:12.03.1942
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 138
Gesetz im Original

Die für Juden erlassenen Sondervorschriften auf dem Gebiet des Sozialrechts finden in ihrer jeweiligen Fassung auf Zigeuner entsprechende Anwendung. Als Zigeuner im Sinne dieser Anordnung gelten "Vollzigeuner" und "Mischlinge" mit "vorwiegendem oder gleichem zigeunerischen Blutsanteil, wenn sie vom Reichskriminalpolizeiamt als solche festgestellt sind." Die Sondervorschriften für Juden sind die Verordnung über die Beschäftigung von Juden (vgl. RGBl I 1941, S. 675) und die Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Beschäftigung von Juden (vgl. RGBl I 1941, S. 681f).

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: