Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz zur Änderung des Wehrgesetzes


Datum:26.06.1936
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1936, S. 518
Gesetz im Original

§ 15 des Wehrgesetzes erhält eine neue Fassung. Nun wird nicht mehr auf die "arische Abstammung" als Voraussetzung für den Dienst in der Wehrmacht abgestellt, sondern Juden werden explizit und ausnahmslos vom Dienst in der Wehrmacht ausgeschlossen. Jüdische Mischlingen können in der Wehrmacht zwar dienen, aber nicht Vorgesetzte sein.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: