Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über den Vorstand der Patentanwaltskammer


Datum:14.05.1936
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1936, S. 439
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass die im Jahr 1933 gewählten Mitglieder des Vorstandes der Patentanwaltskammer bis auf weiteres im Amt bleiben.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: