Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Änderungsgesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat


Datum:03.07.1934
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1934, S. 529
Gesetz im Original

Das Gesetz ergänzt das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat durch die Bestimmung, dass der Stellvertreter des Führers Mitglied der Reichsregierung ist.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: