Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses


Datum:04.02.1936
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1936, S. 119
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die Passage des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1935 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses), wonach eine Unfruchtbarmachung durch chirurgische Eingriffe herbeizuführen ist, gestrichen. In § 11 wird festgelegt, dass per Verordnung bekannt gemacht werden wird, welche anderen Verfahren zur Unfruchtbarmachung angewandt werden können.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: