Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Sechste Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses


Datum:23.12.1936
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1936, S. 1149
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt finanzielle Fragen rund um die medizinischen Eingriffe auf Basis des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: