Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zum Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich


Datum:16.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 249
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass die Zentralstelle zur Durchführung der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich der Reichsminister des Innern ist.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: