Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verfassungsgesetz über personalpolitische Maßnahmen


Datum:21.03.1938
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 11/1938
Gesetz im Original

Das Gesetz bestimmt, dass "personelle Veränderungen auf leitenden Posten im Dienst aller öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die seit dem 11. März 1938 ohne Zustimmung des ReichsstatthaltersDer Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau) vorgenommen wurden, [...] als vorläufige [gelten]" und die Zustimmung des Reichsstatthalters einzuholen ist. Das Gesetz wird auch dazu benutzt, Notare vorläufig ihres Amtes zu entheben.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: