Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Änderung der Vorschriften über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes in den Alpen- und Donau-Reichsgauen


Datum:09.07.1942
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1942, S. 452
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass die §§ 3 bis 6 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes (vgl. RGBl I 1939, S. 1235) mit 14.7.1945 außer Kraft treten.