Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung des Grundsteuergesetzes für den ersten Hauptveranlagungszeitraum (II. GrStDVO)


Datum:29.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 360
Gesetz im Original

Jüdischen KultusgemeindenDie Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) sind die Organisationen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. wird rückwirkend per 1.1.1938 die Befreiung von der Grundsteuer entzogen. Die Verordnung gilt nur für jene Kultusgemeinden, denen ihr Status als Körperschaft öffentlichen Rechts entzogen worden ist (vgl. RGBl I 1938, S. 338). Da dieses Gesetz für Österreich nicht in Kraft tritt, gilt auch diese Vorschrift für Österreich nicht.