Gesetz über die Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriften und über die Rechtsstellung der Staatenlosen
| Datum: | 12.04.1938 |
|---|---|
| Referenz: | RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 380ff |
Nach dem Gesetz sind die Rechtsverhältnisse von Staatenlosen in Zukunft nach dem Recht des Aufenthaltsstaates zu beurteilen. Diese Regelung betrifft zahlreiche jüdische Staatenlose vor allem auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts. Das Gesetz gilt nicht für Österreich (§ 34).


