Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Erste Verordnung zum Verfassungsgesetz über personalpolitische Maßnahmen


Datum:04.04.1938
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 59/1938
Gesetz im Original

Die Verordnung bestimmt, dass personelle Veränderungen im Öffentlichen Dienst nunmehr ausschließlich in die Zuständigkeit des Staatskommissars beim ReichsstatthalterDer Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau) fallen und dass sämtliche seit dem 11.3.1938 vorgenommenen Umbesetzungen leitender Posten in öffentlichen Dienststellen dem Staatskommissar bekannt zu geben sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: