Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 bekanntgemacht wird


Datum:27.04.1938
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 103/1938
Gesetz im Original

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: