Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Überprüfung und Ergänzung der Schöffenlisten im Lande Österreich


Datum:06.07.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 879f
Gesetz im Original

Die Verordnung schließt in § 1 Juden vom Schöffenamt aus.

Verweis auf diese Norm in: