Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Einstweilige Anordnung des Reichsstatthalters in Österreich, womit die Vorschriften des Hausgehilfengesetzes, St.G.Bl. Nr. 101/1920, ergänzt werden


Datum:28.07.1938
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 289/1938
Gesetz im Original

Die Anordnung bezieht sich auf das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146), das Juden die Beschäftigung weiblicher Hausbediensteter "deutschen oder artverwandten Blutes" unter 45 Jahren verbietet. Sie kündigt für jene Frauen, die auf Basis des Blutschutzgesetzes ihre Stelle verlieren, Sonderbestimmungen an, um diese zu unterstützen.