Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Durchführungsbestimmungen zur Zweiten Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechts


Datum:13.02.1943
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1943, S. 93ff
Gesetz im Original

Die in der 2. Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechtes normierte Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten wird in der Durchführungsbestimmung für Juden ausgeschlossen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: