Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben


Datum:14.12.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1902
Gesetz im Original

Nach der Verordnung dürfen Juden nicht mehr Betriebsführer eines ihnen gehörenden Betriebes sein. Der Reichstreuhänder der Arbeit (vgl. RGBl I 1934, S. 220ff) und (vgl. RGBl I 1934, S. 45ff) hat einen Betriebsführer zu bestellen, der die "blutsmäßigen Voraussetzungen für den Erwerb des Reichsbürgerrechts" (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) erfüllt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: