Verordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) über Ausgleichszahlungen bei bereits durchgeführten Arisierungsfällen
| Datum: | 29.03.1939 |
|---|---|
| Referenz: | GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 388/1939 |
Die Verordnung verfügt, dass bei Arisierungsgeschäften, die zwischen dem 13.3.1938 und dem 27.4.1938 durchgeführt worden sind, die VermögensverkehrsstelleIm Mai 1938 eingerichtete Stelle, die eine kontrollierte und legale "Entjudung" der österreichischen Wirtschaft in die Wege leiten und weitere "wilde" Arisierungen vereiteln sollte (vgl. GBlÖ Nr. 139/1938). Die Vermögensverkehrsstelle (VVSt) war eine der zentralen Institutionen zur Durchführung des systematischen Vermögensentzuges im NS-System. Arisierungen durften ab diesem Zeitpunkt nur mehr mit Genehmigung der VVSt durchgeführt werden. Ihr Leiter war der Staatskommissar in der Privatwirtschaft Walter Rafelsberger den Erwerbern eine Ausgleichszahlung vorschreiben kann.


