Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich


Datum:28.04.1939
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 543/1939
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz erhalten die katholische Kirche, die evangelische Kirche A.B. und H.B. sowie die altkatholische Kirche das Recht, im Gebiet des ehemaligen Österreich Kirchenbeiträge einzuheben. Gleichzeitig werden damit sämtliche staatlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Mitteln aufgehoben. Zur Bedeutung dieses Gesetzes für die Kirchen vgl. ausführlich Irene Bandhauer-Schöffmann: Entzug und Restitution im Bereich der Katholischen Kirche. Vermögensentzug und Rückstellung im Bereich der Katholischen Kirche 1.

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