Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Wiederaufnahme rechtskräftig entschiedener Abstammungsklagen


Datum:27.01.1944
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1944, S. 52f
Gesetz im Original

Die Verordnung ermöglicht die Wiederaufnahme von Verfahren zur Feststellung der Abstammung durch den Oberstaatsanwalt beim Reichsgericht.

Verweis auf diese Norm in: