Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und des Ehegesundheitsgesetzes


Datum:31.08.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 1560
Gesetz im Original

Die Verordnung schränkt die Unfruchtbarmachung künftig auf jene Fälle ein, in welchen sie "wegen besonders großer Fortpflanzungsgefahr nicht aufgeschoben werden darf". Weiters wird festgelegt, dass die Ehetauglichkeit nur dann versagt werden dürfe, "wenn besonders schwere Schäden für die Volksgesundheit oder die Reinheit des deutschen Blutes oder ein Verlust wertvollen Erbgutes zu befürchten sind."

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: