Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über den Zusammenschluß des freien Vermessungsberufs zur „Reichsgruppe der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure“


Datum:31.01.1944
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1944, S. 53f
Gesetz im Original

Mit der Verordnung werden Vermessungsingenieure in einer eigenen, rechtsfähigen berufsständischen Organisation zusammengeschlossen. Die Verordnung regelt die Leitung der Reichsgruppe durch den Präsidenten und die Bezirksobmänner sowie die Verwaltung und Finanzierung.