Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung, betreffend die Außerkraftsetzung des Gesetzes über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden


Datum:16.11.1939
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 1424/1939
Gesetz im Original

Mit der Bestimmung wird das Gesetz über die Überleitung und Eingliederung von Vereinen, Organisationen und Verbänden per 1.12.1939 außer Kraft gesetzt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: