Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Anordnung über die Regelung der Zuständigkeit im Entjudungsverfahren in der Ostmark


Datum:20.11.1939
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 1426/1939
Gesetz im Original

Auf Basis der Anordnung werden die Befugnisse und Aufgaben im Rahmen der Verordnung über den Einsatz des jüdischen VermögensDie Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens war eine zentrale NS-Bestimmung ((vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff), (vgl. GBlÖ Nr. 633/1938)) zur Enteignung von als jüdisch definierten Unternehmen. (vgl. RGBl I 1938, S. 1709ff) in Wien auf die staatliche Verwaltung, im übrigen Gebiet auf die Landeshauptmänner übertragen.