Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechts


Datum:03.05.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 732ff
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt in § 1 die Möglichkeit der Versetzung von Beamten auf Dienstposten außerhalb des Dienstbereichs ihrer unmittelbaren Dienstherrn sowie auf Dienstposten mit niedrigerem Grundgehalt. In den weiteren Paragrafen wird die Verwendung von Ruhestandsbeamten geregelt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: