Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden


Datum:04.10.2002
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 155/2002
Gesetz im Original

Das Gesetz stellt u.a. 4 Millionen EUR für Zahlungen an den Verband der VolksdeutschenAls "Volksdeutsche" wurden im Nationalsozialismus Angehörige deutschsprachiger Minderheiten in Ost- und Südosteuropa bezeichnet – Deutsche also, die – anders als "Auslandsdeutsche" – die deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft nicht hatten. Im Deutschen Reich lebende deutsche Staatsbürger hießen "Reichsdeutsche". Volksdeutsche wurden während des NS-Regimes vielfach in das Deutsche Reich umgesiedelt und eingebürgert. (Optanten) Landsmannschaften Österreichs zur Verfügung. Weiters werden dem NationalfondsDer Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist ein 1995 durch das Nationalfondsgesetz geschaffener Fonds zur Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus. (vgl. BGBl Nr. 432/1995) 1,763 Millionen EUR zur Erfüllung seiner Aufgaben bereitgestellt, EUR 400.000 werden für Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Erlangung der Rechtssicherheit nach dem Entschädigungsfondsgesetz (vgl. BGBl I Nr. 12/2001) veranschlagt.

Parlamentarische Materialien: