Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. November 1955 über einige Maßnahmen auf dem Gebiete der Kranken- und Rentenversicherung für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955


Datum:14.12.1955
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 239/1955
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt u.a., wie Nachzahlungen von Renten aufgrund der im ASVG (vgl. BGBl Nr. 189/1955) vorgesehenen Ausdehnung des Zeitraums, in welchem die Renten trotz Aufenthalts im Ausland nicht ruhen, berechnet werden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: