Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 19. Mai 1949, womit das Bundesgesetz vom 12. Juni 1947, B.G.Bl. Nr. 142, über die Überleitung zum österreichischen Sozialversicherungsrecht abgeändert wird (3. Novelle zum Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz)


Datum:11.06.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 114/1949
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert u.a. Bestimmungen zugunsten von "Geschädigten aus politischen oder religiösen Gründen oder aus Gründen der Abstammung" (§§ 112-117). Der novellierte § 114 ermöglicht, dass diese Geschädigten eine höhere Beitragsgrundlage begünstigt erwerben.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: