Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird


Datum:07.05.2008
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 64/2008
Gesetz im Original

Das Gesetz gewährt aus Anlass des 70. Jahrestages der Okkupation Österreichs folgenden Personen eine einmalige Ehrengabe in der Höhe von EUR 1.000:
a) Personen, denen ein Befreiungs-Ehrenzeichen (vgl. BGBl Nr. 79/1976) verliehen worden ist,
b) Beziehern von Rentenleistungen aus dem Titel des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947),
c) Inhabern einer AmtsbescheinigungDie Amtsbescheinigung ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer/seiner Besitzerin Entschädigungen, vor allem eine Rentenauszahlung, garantierte. (Opferausweis) bzw. eines Opferausweises im Sinne des Opferfürsorgegesetzes, wenn ihnen diese vor dem 31.12.1987 zuerkannt worden ist,
d) Personen, denen wegen sozialer Bedürftigkeit eine wiederkehrende Geldleistung aus dem Titel des Nationalfondsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 432/1995) zugesprochen worden ist.

Parlamentarische Materialien: