Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden


Datum:19.12.2005
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt I Nr. 146/2005
Gesetz im Original

Das Gesetz schafft einen Fonds "zur Förderung von Projekten zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und zur Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich geschehen ist". Er erhält den Titel "ZukunftsfondsDer Zukunftsfonds wurde 2005 gegründet, um die nicht zur Auszahlung gelangten Gelder des Versöhnungsfonds (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) für Projekte zu verwerten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus dienen (vgl. BGBl I Nr. 146/2005). der Republik Österreich". Zugleich wird eine Stipendienstiftung geschaffen, die Nachkommen von Zwangsarbeitern und "Personen aus jenen Staaten, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben", unterstützt. Sowohl der Zukunftsfonds als auch die Stipendienstiftung werden aus jenen Mitteln gespeist, die im VersöhnungsfondsAus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet. nach dessen Auflösung noch vorhanden sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: