Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 6. Dezember 1950, betreffend Abänderung des Wiedereinstellungsgesetzes 1950, BGBl. Nr. 185/1950 (4. Novelle zum Wiedereinstellungsgesetz)


Datum:25.01.1951
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 3/1951
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert die Antragsfrist nach dem Wiedereinstellungsgesetz nur noch für Personen, die erst nach dem 30.9.1950 aus der Kriegsgefangenschaft nach Österreich heimkehren, bzw. für Personen, die nachweisen können, dass es ihnen vor dem 30.9.1950 nicht möglich gewesen ist, nach Österreich zurückzukehren. Angehörige einer dieser beiden Gruppen können innerhalb eines Jahres nach ihrer tatsächlichen Rückkehr einen Antrag auf Wiedereinstellung einbringen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: