Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 19. November 1947 über die Verringerung des Geldumlaufs und der Geldeinlagen bei Kreditunternehmungen (Währungsschutzgesetz - W. Sch. G.)


Datum:09.12.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 250/1947
Gesetz im Original

Das Gesetz verfügt zur Bekämpfung der herrschenden Inflation u.a., dass die bestehende Schilling-Währung im Verhältnis 3:1 gegen eine neue Schilling-Währung umgetauscht wird. Po Kopf werden 150 Schilling im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Mit dem Gesetz werden auch eine einmalige Vermögens- sowie eine Vermögenszuwachsabgabe eingeführt, die Vermögen betreffen, die vom Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft bis zum Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes entstanden sind. Mit den Abgaben werden die mit diesem Gesetz geschaffenen Bundesschuldverschreibungen bedient. Genaue Bestimmungen über die Höhe der Abgaben folgen erst später. Außerdem wird die Beschränkung der Auszahlung von Versicherungen an registrierungspflichtige ehemalige Nationalsozialisten im Versicherungsüberleitungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 108/1946) gestrichen.

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: