Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes


Datum:23.01.2001
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt III Nr. 19/2001
Gesetz im Original

Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen dem VersöhnungsfondsAus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet. und der tschechischen Partnerorganisation bei der Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung. Für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter aus Tschechien ist ein Betrag von maximal 501 Millionen öS vorgesehen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: