Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Österreichischen Fonds "Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (Versöhnungsfonds)" samt Anlagen


Datum:29.12.2000
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt III Nr. 221/2000
Gesetz im Original

Das Abkommen bildet eine der Voraussetzungen für das Inkrafttreten des VersöhnungsfondsgesetzesAus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet.. Wesentlichster Bestandteil des Vertrages zwischen den USA und der Republik Österreich ist die Feststellung, dass der VersöhnungsfondsAus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz (vgl. BGBl I Nr. 74/2000) geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet. sämtliche Ansprüche, die gegen Österreich wegen Sklaven- und Zwangsarbeit gestellt werden können, abdeckt. Damit sollen sowohl die Republik Österreich als auch österreichische Unternehmen vor Sammelklagen vor US-amerikanischen Gerichten geschützt werden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: