Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (StbG-Novelle 1993)


Datum:30.07.1993
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 521/1993
Gesetz im Original

Das Gesetz ändert u.a. den für Vertriebene relevanten § 58c. Emigranten, die die österreichische Staatsbürgerschaft wiedererlangen wollen, müssen der Behörde nun lediglich schriftlich mitteilen, dass sie sich vor dem 9.5.1945 als österreichische Staatsbürger ins Ausland begeben haben, weil sie Verfolgungen durch das NS-System zu befürchten gehabt oder solche schon erlitten haben. Nach Einlangen dieser Mitteilung hat die Behörde per Bescheid festzustellen, dass die Staatsbürgerschaft am Tag des Einlangens der Mitteilung wiedererworben worden ist.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: