Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 12. Dezember 1989, mit dem versorgungsrechtliche Bestimmungen geändert werden - Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 1989 (Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, 19. Novelle zum Heeresversorgungsgesetz, Änderung des Opferfürsorgegesetzes, Änderung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen, Änderung des Kriegsopferfondsgesetzes und Änderung des Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetzes)


Datum:29.12.1989
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 648/1989
Gesetz im Original

Das Gesetz nimmt im OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) lediglich Betragsanpassungen vor. Das Ehrengaben- und HilfsfondsgesetzDer Hilfsfonds wurde im Jahr 1956 (vgl. BGBl Nr. 25/1956) eingerichtet und diente der Entschädigung von NS-Opfern, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland hatten. Er wurde mit 550 Mio. öS dotiert und sah nach Alter und Gesundheitszustand der Antragsteller gestaffelte Einmalzahlungen an aus Österreich Vertriebene vor, die keinen Anspruch auf fortlaufende Leistungen aus dem Opferfürsorgegesetz hatten, weil sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht mehr besaßen. wird insofern geändert, als es nun möglich ist, Zuwendungen aus dem Fonds auch an gemeinnützige private Einrichtungen zu vergeben, wenn diese sich "überwiegend die Betreuung und Ehrung" der Opfer im Sinne des Gesetzes zur Aufgabe gemacht haben.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: