Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 betreffend die bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Personengruppen bei der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften (Änderung des Tabakmonopolgesetzes 1968, des Opferfürsorgegesetzes, des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 und des Heeresversorgungsgesetzes)


Datum:16.02.1979
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 62/1979
Gesetz im Original

Das Gesetz ändert u.a. das OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) hinsichtlich der Begünstigungen bei der Vergabe von Geschäftsstellen der Klassenlotterie, Lottokollekturen und Tabakverschleißgeschäften. Das Kriegsopferversorgungsgesetz wird hinsichtlich der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften geändert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: