Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 6. Juli 1961 über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche


Datum:19.07.1961
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 182/1961
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der evangelischen Kirche unter Einbeziehung einer Verfassungsbestimmung aufgrund des Staatsgrundgesetzes 1867. Im Hinblick auf den Wegfall der Leistungen, die der Evangelischen Kirche aus dem kaiserlichen Patent v. 8.4.1861, RGBlReichsgesetzblatt Nr. 41, zugestanden sind, erbringt der Bund an die Evangelische Kirche, beginnend mit dem Jahr 1961, nun alljährlich folgende Leistungen: Er bezahlt a) einen Betrag von öS 3,250.000 und stellt b) den Gegenwert der jeweiligen Bezüge von 81 Kirchenbediensteten unter Zugrundelegung eines Durchschnittsbezuges zur Verfügung. Als Durchschnittsbezug wird der jeweilige Gehalt eines Bundesbeamten der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, 4. Gehaltsstufe zuzüglich Sonderzahlungen und Teuerungszuschlägen angenommen.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: