Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 21. Mai 1974, mit dem das Anmeldegesetz Polen geändert wird


Datum:14.06.1974
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 327/1974
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert die Frist, bis zu welcher Vermögensverluste in Polen gemäß dem Anmeldegesetz Polen angemeldet werden können, bis zum 31.12.1974.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: