Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen samt Briefwechsel und Zusatzprotokoll


Datum:05.02.1974
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 74/1974
Gesetz im Original

In dem Vertrag verpflichtet sich die Volksrepublik Polen, an Österreich eine Globalentschädigung zur endgültigen Abgeltung der Ansprüche der Republik Österreich sowie österreichischer natürlicher und juristischer Personen gegenüber der Volksrepublik Polen sowie gegenüber polnischen natürlichen und juristischen Personen zu zahlen, die aufgrund der Nationalisierung von Vermögen entstanden sind. Die Volksrepublik Polen leistet keine Entschädigung für Vermögen, die von Behörden oder Institutionen des Deutschen Reiches oder deutschen Personen nach dem 1.9.1939 auf dem Gebiet des okkupierten Polens erworben worden sind, es sei denn das Vermögen ist geerbt worden, durch Heirat erworben worden oder stammt aus Unternehmen, die erst nach dem 1.9.1939 neu gegründet worden sind.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: