Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 11. Juli 1973, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 geändert wird (Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle 1973)


Datum:09.08.1973
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 394/1973
Gesetz im Original

Das Gesetz ermöglicht eine neuerliche Antragstellung auf Verleihung der Staatsbürgerschaft für Vertriebene bis zum 31.12.1974. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, musste der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht vor dem 19.1.1950, sondern nur mehr vor dem 1.7.1966 eingetreten sein. Zusätzlich wird mit § 58c ein völlig neuer Erwerbstatbestand geschaffen, nach dem nun jede Person, die die österreichische Staatsbürgerschaft mindestens zehn Jahre lang besessen hat und Österreich nach dem 5.3.1933 aus Verfolgungsgründen verlassen musste, Anspruch auf den Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft hat. Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft setzt nun erstmals nicht die Aufgabe einer fremden Staatsbürgerschaft voraus.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: