Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 17. Juni 1971 über die Anmeldung von Vermögensverlusten in Polen (Anmeldegesetz Polen)


Datum:07.07.1971
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 235/1971
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt, wer Vermögensverluste in Polen anmelden kann. Basis dafür bildet ein zwischen Polen und Österreich am 6.10.1970 abgeschlossener Vertrag. Angemeldet werden können Vermögensverluste, die etwa durch die Nationalisierung von Eigentum oder durch die polnische Agrarreformen entstanden sind. Vermögenswerte, die vor einer polnischen Maßnahme auf eine Weise erworben worden sind, die einen nichtigen Vermögenserwerb (vgl. BGBl Nr. 106/1946) darstellen, sind als Vermögensverlust jener Person zu werten, der die Vermögenswerte entzogen worden sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: