Bundesgesetz vom 10. Dezember 1964 über die Verwendung der zufließenden Mittel aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Rumänischen Volksrepublik zur Regelung offener finanzieller Fragen (Verteilungsgesetz Rumänien)
| Datum: | 13.04.1965 |
|---|---|
| Referenz: | BGBlBundesgesetzblatt Nr. 71/1965 |
Das Gesetz regelt die Verteilung jener US-Dollar 1,355.000, die Rumänien auf Basis des Vertrags zur Regelung offener finanzieller Fragen an Österreich bezahlt. Die Verteilung der Mittel auf Geschädigte wird durch die Bundesverteilungskommission erledigt, die mit dem Verteilungsgesetz Bulgarien (vgl. BGBl Nr. 129/1964) geschaffen worden ist. Schäden, die bereits mit dem Umsiedler- und Vertriebenen-Entschädigungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 177/1962) abgegolten worden sind, werden auf aus dem Titel dieses Gesetzes nicht mehr entschädigt.


