Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 27. Oktober 1948, betreffend die Durchführung der Gewährung von Fondshilfe für den Ersatz des zerstörten Hausrates (Hausratverordnung)


Datum:04.12.1948
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 238/1948
Gesetz im Original

Die Verordnung legt fest, dass Mittel aus dem Wohnhaus-Wiederaufbaufonds, der mit dem Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geschaffen worden ist, zur Finanzierung eines Ersatzes der durch Kriegseinwirkung zerstörten Möbel sowie der zur Führung des Haushaltes erforderlichen Gerätschaften verwendet werden können. Die Mittel werden als unverzinsliche Darlehen gewährt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: