Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 21. März 1962, womit das Bundesgesetz vom 22. März 1961, BGBl. Nr. 101 (12. Opferfürsorgegesetz-Novelle), abgeändert wird


Datum:05.04.1962
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 91/1962
Gesetz im Original

Mit der Änderung der 12. Opferfürsorgegesetz-Novelle wird in der OpferfürsorgeDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) Vorsorge getroffen für das Inkrafttreten des deutsch-österreichischen Vermögensvertrages (vgl. BGBl Nr. 283/1962), der österreichische und deutsche Staatsbürger gleichstellen soll, aber erst später publiziert wird.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: