Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 14. Dezember 1961, mit dem die Vermögensverfallsamnestie neuerlich abgeändert wird (2. Vermögensverfallsamnestienovelle)


Datum:05.01.1962
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 7/1962
Gesetz im Original

Das Gesetz vollzieht eine Änderung bezüglich der Vermögensrückübertragung für ehemalige deutsche Staatsangehörige, wie sie im 10. Staatsvertragsdurchführungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 6/1962) normiert worden ist, auch in den Bestimmungen über die Vermögensverfallsamnestie. Damit können ehemalige Deutsche, die spätestens am 16.7.1958 die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten haben, auch nach diesem Gesetz eine Erstattung des nach dem Vermögensverfallsgesetz (vgl. BGBl Nr. 213/1947) verfallenen Vermögens beantragen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: