Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959, betreffend einige Änderungen und Ergänzungen des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1958, BGBl. Nr. 294, mit dem einige weitere Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 26 des Staatsvertrages, BGBL Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden


Datum:31.12.1959
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 300/1959
Gesetz im Original

Das Gesetz verschiebt die Normierung der Verfahrensregeln im Sinne des Gesetzes über die kirchlichen Vermögensrechte um ein weiteres Jahr. Bis zum Vorliegen dieser Regelung werden den betroffenen Kirchen bis zum Jahr 1960 jeweils Vorschüsse gewährt. Die katholische Kirche erhält aus diesem Titel jährlich öS 100,000.000, die altkatholische Kirche öS 300.000, die evangelischen Kirchen A.B. und H.B. erhalten öS 5.000.000.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: