Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 8. Feber 1956, womit staatsbürgerschaftsrechtliche Bestimmungen geändert werden


Datum:16.02.1956
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 24/1956
Gesetz im Original

Das Gesetz hebt jenen Abschnitt des NationalsozialistengesetzesDas Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) novellierte das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1945 (vgl. BGBl Nr. 13/1945). Das Gesetz führte innerhalb der Gruppe der registrierungspflichtigen Personen eine Unterscheidung zwischen minderbelasteten und belasteten ein. auf, der bestimmte Personengruppen vom Erwerb und Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen hat. Ausgeschlossen gewesen sind unter anderema) Personen, die zwischen dem 1.7.1933 und dem 13.3.1938 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, b) alle deutschen Staatsangehörigen, die in diesem Zeitraum die österreichische Bundesbürgerschaft erworben haben und Mitglieder der NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei oder einer ihrer Organisationen gewesen sind. Personen, die aufgrund dieser Ausschlussgründe die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, erhalten diese allerdings durch dieses Gesetz nicht zurück.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: